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   BVerwG, 31.05.1968 - III B 50.67   

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https://dejure.org/1968,1869
BVerwG, 31.05.1968 - III B 50.67 (https://dejure.org/1968,1869)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1968 - III B 50.67 (https://dejure.org/1968,1869)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1968 - III B 50.67 (https://dejure.org/1968,1869)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Feststellung des Einheitswertes eines Betriebsvermögens - Ein wesentlich unter dem Einheitswert eines verkauften Wirtschaftsgutes liegender Kaufpreis als angemessene ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 108.65

    Hilfsweise Einlegung einer Revision - Ermittlung des Umfangs einer Revision -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1968 - III B 50.67
    Der Senat hat außerdem in seinem Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - ausgeführt, ein unter dem Einheitswert liegender Kaufpreis könne ausnahmsweise dann angemessen sein, wenn sich aus gewichtigen Umständen ergebe, daß nach der Einheitswertfeststellung Umstände eingetreten seien, die den Wert des verkauften Wirtschaftsgutes so erheblich gemindert haben, daß der Steuerpflichtige eine Wertfortschreibung gemäß § 22 Abs. 1 BewG hätte verlangen können.
  • BVerwG, 01.12.1967 - III B 145.67

    Wesentlich unter dem Einheitswert liegender Kaufpreis als angemessene

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1968 - III B 50.67
    Er hat jedoch Ausnahmen zugelassen und darauf hingewiesen, daß die Frage, ob eine Ausnahme gegeben ist, eine solche des Einzelfalles ist (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1966 - BVerwG III CB 108.65 -, vom 23. September 1966 - BVerwG III B 66.66 - und vom 1. Dezember 1967 - BVerwG III B 145.67 -).
  • BVerwG, 09.02.1966 - III CB 108.65

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1968 - III B 50.67
    Er hat jedoch Ausnahmen zugelassen und darauf hingewiesen, daß die Frage, ob eine Ausnahme gegeben ist, eine solche des Einzelfalles ist (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1966 - BVerwG III CB 108.65 -, vom 23. September 1966 - BVerwG III B 66.66 - und vom 1. Dezember 1967 - BVerwG III B 145.67 -).
  • BVerwG, 23.09.1966 - III B 66.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1968 - III B 50.67
    Er hat jedoch Ausnahmen zugelassen und darauf hingewiesen, daß die Frage, ob eine Ausnahme gegeben ist, eine solche des Einzelfalles ist (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1966 - BVerwG III CB 108.65 -, vom 23. September 1966 - BVerwG III B 66.66 - und vom 1. Dezember 1967 - BVerwG III B 145.67 -).
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